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   LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17   

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https://dejure.org/2017,38153
LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17 (https://dejure.org/2017,38153)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2017 - L 10 R 91/17 (https://dejure.org/2017,38153)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - L 10 R 91/17 (https://dejure.org/2017,38153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess; Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5
    Sozialversicherungspflicht - freiberufliche Pflegefachkraft - Honorarkraft - Dienstleistungsvertrag - fachliches Weisungsrecht der stationären Pflegeeinrichtung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess; Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen

  • rechtsportal.de

    SGB XI § 71 Abs. 2 ; SGB IV § 7 ; SGB IV § 7a
    Sozialversicherungspflicht einer "Honorarkraft" als freiberufliche Pflegefachkraft in einer zugelassenen stationären Pflegeeinrichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Ebenso wenig ist die zu treffende Entscheidung - abhängige oder selbstständige Tätigkeit - anhand bestimmter Berufs- oder Tätigkeitsbilder zu treffen (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 29).

    Solche Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Gesamtabwägung zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status der eingesetzten Pflegekraft anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 betreffend Physiotherapeuten und Leistungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch; ebenso bereits Urteil vom 14.09.1989, 12 RK 64/87 in SozR 2200 § 165 Nr. 96; Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 zur Familienhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch).

    Allerdings betreffen diese Regelungen regelmäßig ausschließlich das Verhältnis zwischen Kostenträger (z.B. Pflegekasse) und (zugelassenem) Leistungserbringer (BSG, Urteil vom 24.03.2016, a.a.O., auch zum Nachfolgenden).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Solche Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Gesamtabwägung zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status der eingesetzten Pflegekraft anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 betreffend Physiotherapeuten und Leistungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch; ebenso bereits Urteil vom 14.09.1989, 12 RK 64/87 in SozR 2200 § 165 Nr. 96; Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 zur Familienhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch).

    Denn hieraus kann nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass die Beteiligten diese Einschätzung teilten und sie umsetzen wollten und dies auch taten (BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 in Bezug auf Familienhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch).

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 64/87

    Versicherungspflicht einer freien Mitarbeiterin in einer krankengymnastischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Solche Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Gesamtabwägung zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status der eingesetzten Pflegekraft anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 betreffend Physiotherapeuten und Leistungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch; ebenso bereits Urteil vom 14.09.1989, 12 RK 64/87 in SozR 2200 § 165 Nr. 96; Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 zur Familienhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch).

    Auch ein Verstoß gegen rechtliche Bindungen, nur Beschäftigte einzusetzen, würde nur das Verhältnis der Klägerin zu den Leistungsträgern betreffen und könnte ggf. Sanktionen von dort auslösen (BSG, Urteil vom 14.09.1989, 12 RK 64/87 in SozR 2200 § 165 Nr. 96).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung der Beklagten ist allerdings - über den Wortlaut der zitierten Regelung hinaus - nicht die isolierte Entscheidung und Feststellung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern ob und inwieweit für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung wegen des Vorliegens einer Beschäftigung Versicherungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R in SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 und Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, in juris; zur Beschränkung der Prüfung hierauf BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, in juris).

    Indessen besagt der Umstand, dass jemand zu einem Pool von Einsatzkräften gehört, die zur Erfüllung anderen Personen obliegenden Verpflichtungen gegenüber Dritten (hier den Betreuten) bereitstehen, über deren Eingliederung nichts aus (BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, Rdnr. 23, in juris).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 11.11.2015, B 12 R 2/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 27, auch zum Nachfolgenden; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96 in SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Eine im Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen stehende tatsächliche Beziehung und die hieraus gezogene Schlussfolgerung auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung geht der nur formellen Vereinbarung vor, soweit eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich ist (BSG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Entsprechend wendet sich die Klägerin mit der Anfechtungsklage gegen diese Feststellung und mit der - in der Rechtsprechung als zulässig angesehenen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R in SozR 4-2400 § 7a Nr. 2) - Feststellungsklage begehrt sie die gegenteilige gerichtliche Feststellung.

    Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung der Beklagten ist allerdings - über den Wortlaut der zitierten Regelung hinaus - nicht die isolierte Entscheidung und Feststellung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern ob und inwieweit für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung wegen des Vorliegens einer Beschäftigung Versicherungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R in SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 und Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, in juris; zur Beschränkung der Prüfung hierauf BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, in juris).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung der Beklagten ist allerdings - über den Wortlaut der zitierten Regelung hinaus - nicht die isolierte Entscheidung und Feststellung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern ob und inwieweit für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung wegen des Vorliegens einer Beschäftigung Versicherungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R in SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 und Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, in juris; zur Beschränkung der Prüfung hierauf BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, in juris).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Zeitpunkt der Entscheidung das zur Prüfung gestellte Verhältnis noch besteht (BSG, Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, in juris).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Nach der Rechtsprechung kann dies ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sein (BSG, Urteil vom 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, Rdnr. 50, in juris).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel ungewiss ist (BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, in juris).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17
    Dem Status als nach § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung genügt die Klägerin nur, soweit die Pflegebedürftigen - dies fordert § 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen Pflegefachkraft gepflegt werden (BSG, Urteil vom 22.04.2009, B 3 P 14/07 R in SozR 4-3300 § 71 Nr. 1, auch zum Nachfolgenden).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16

    Sozialversicherungspflicht - Pflegefachkraft - Auftragsverhältnis -

    Im vorliegenden Verfahren hat die Klägerin - wie auch im vom 10. Senat des LSG bereits entschiedenen Rechtsstreit, L 10 R 91/17 - jedoch klar zum Ausdruck gebracht, dass sie ihre Einrichtung unter Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben führt(e).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 985/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - im ambulanten Pflegedienst tätige

    Auch das von ihr vorgelegte Urteil des 10. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 20.07.2017 (L 10 R 91/17) betrifft Tätigkeiten in einer stationären Pflegeeinrichtung, das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2017 (L 8 R 962/15) betrifft eine medizinisch-technische Röntgenassistentin.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der abhängigen

    Zur Maßgeblichkeit solcher Vorgaben des Leistungserbringungsrechts bei der Gesamtabwägung anhand der tatsächlichen Verhältnisse werde auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20. Juli 2017 - L 10 R 91/17- verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 9 R 443/17
    Auch das von der Klägerin angesprochene "erhöhte Haftungsrisiko" ist - ungeachtet der Frage, ob sie für dieses eigens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat - kein speziell für eine selbstständige Tätigkeit sprechendes Merkmal (BSG, Urteil vom 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R -, juris, LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.07.2017 - L 10 R 91/17 - und vom 27.09.2017 - L 5 R 4632/16 -, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2020 - L 4 KR 15/18
    Die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit erfordert nicht, dass Altenpfleger in stationären Einrichtungen selbständige Dienstleistungen ausüben können (LSG Bayern v. 13. Juli 2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26; siehe auch LSG Schleswig-Holstein v. 11. Mai 2017 - L 5 KR 73/15; LSG Baden-Württemberg v. 20. Juli 2017 - L 10 R 91/17; LSG Baden-Württemberg v. 27. September 2017 - L 5 R 4632/16; LSG Hessen v. 16. Mai 2017 - L 1 KR 551/16).
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